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Beratung
für Patienten.

Kristin_Memm_Kanzlei_KM_Medizinrecht_08.

Die Patientenverfügung ist, ähnlich wie das Testament, ein wichtiges Instrument, um seinen eigenen Willen für die Situation festzuhalten, in der man selbst nicht mehr entscheiden kann. Noch viel wichtiger ist häufig jedoch die Vorsorgevollmacht.

 

Ich helfe Ihnen dabei, Ihren eigenen Willen im Voraus zu verfügen und berate Sie als Juristin bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung und Vorsorgedokumente. Gerne gemeinsam mit Ihren Angehörigen und/oder einem behandelnden Arzt Ihres Vertrauens.

 

Ebenso bin ich für Sie da, wenn es darum geht, Ihren Willen am Lebensende umzusetzen.

Weiterführende Informationen zu Vorsorgedokumenten und dem Formular „Optimale Patientenverfügung“ finden sie hier.

Sorgen Sie rechtzeitig

vor – ich unterstütze

Sie dabei.

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