Suizidassistenz
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|Kanzlei KM
Wo stehen wir seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB – ist der ärztlich assistiere Suizid nun erlaubt?
Zeit & Ort
Termin nach Vereinbarung
Kanzlei KM, Bahnhofstraße 38, 99084 Erfurt, Deutschland
Über die Veranstaltung
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Februar 2020 steht fest, dass ein Mensch nicht nur das Recht auf selbstbestimmtes Sterben sondern auch das Recht hat, dabei die Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen.
Was bedeutet das nun für die geltende Rechtslage und für Sie als Ärztinnen und Ärzte? Ist die Suizidbeihilfe erlaubt? Wenn ja, gibt es Regeln dafür? Und kann mich ein Patienten dazu zwingen, ihm Hilfe bei dem geplanten Suizid zu leisten?
Diese Fragen beantworte ich Ihnen in diesem Seminar zu dem Thema „Suizidassistenz“. Wir sehen uns an, wo die Entwürfe für ein Sterbehilfegesetz stehen, was der Deutsche Ärztetag beschlossen hat und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Es können Fortbildungspunkte beantragt werden.
Inhalt
- Abgrenzung aktive Sterbehilfe und (ärztlich) assistierter Suizid
- BVerfG zu der Verfassungsmäßigkeit von §217 StGB (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung), Urteil aus 02/2020
- Urteile des BGH zum ärztlich assistierten Suizid aus 2019
- Berufsrechtliche Grenzen
- Entwurf eines Sterbehilfegesetzes
- Ist Suizidassistenz nun erlaubt und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
- Kann ein Patient die Hilfe zur Selbsttötung einfordern?
- Rolle der Palliativmedizin
- Anspruch auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung
- Umgang mit dem Sterbewunsch eines Patienten
Lernziele
- Kennen der rechtlichen Hintergründe von Suizidhilfe
- Kennen der Voraussetzungen und Grenzen der ärztlichen Hilfe zur Selbsttötung
- Fähigkeit, das erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen und mit Sterbewünschen eigener Patienten sicher umgehen zu können
90 Minuten
Publikum: Ärztinnen und Ärzte
Teilnehmerzahl: unbegrenzt
Seminarunterlagen
Fortbildungspunkte können beantragt werden
Preis auf Anfrage