Suizidassistenz
Termin nach Vereinbarung
|Kanzlei KM
Wo stehen wir seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB – ist der ärztlich assistiere Suizid nun erlaubt?


Zeit & Ort
Termin nach Vereinbarung
Kanzlei KM, Bahnhofstraße 38, 99084 Erfurt, Deutschland
Über die Veranstaltung
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Februar 2020 steht fest, dass ein Mensch nicht nur das Recht auf selbstbestimmtes Sterben sondern auch das Recht hat, dabei die Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen.
Was bedeutet das nun für die geltende Rechtslage und für Sie als Ärztinnen und Ärzte? Ist die Suizidbeihilfe erlaubt? Wenn ja, gibt es Regeln dafür? Und kann mich ein Patienten dazu zwingen, ihm Hilfe bei dem geplanten Suizid zu leisten?
Diese Fragen beantworte ich Ihnen in diesem Seminar zu dem Thema „Suizidassistenz“. Wir sehen uns an, wo die Entwürfe für ein Sterbehilfegesetz stehen, was der Deutsche Ärztetag beschlossen hat und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Es können Fortbildungspunkte beantragt werden.
Inhalt
Abgrenzung aktive Sterbehilfe und (ärztlich) assistierter Suizid