Das neue Betreuungsrecht ab 2023
Termin nach Vereinbarung
|Kanzlei KM
Ab 2023 wird das Betreuungsrecht neu geordnet, der Betreute rückt in den Mittelpunkt, der Betreuer wird stärker kontrolliert.
Zeit & Ort
Termin nach Vereinbarung
Kanzlei KM, Bahnhofstraße 38, 99084 Erfurt, Deutschland
Über die Veranstaltung
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Februar 2020 steht fest, dass ein Mensch nicht nur das Recht auf selbstbestimmtes Sterben sondern auch das Recht hat, dabei die Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen.
Was bedeutet das nun für die geltende Rechtslage und für Sie als Ärztinnen und Ärzte? Ist die Suizidbeihilfe erlaubt? Ab 2023 wird das Betreuungsrecht neu geordnet, der Betreute rückt in den Mittelpunkt, der Betreuer wird stärker kontrolliert. Es wird ein eingeschränktes Ehegattenentscheidungsrecht geben, bei dem der Arzt eine wichtige Rolle spielt. In diesem Seminar sprechen wir über die beschlossenen Neuerungen, was sich im ärztlichen Alltag ändert und worauf wir in der Zukunft achten müssen.
Inhalt
- Beschluss der Neuordnung des Betreuungsrechts
- Ehegattenentscheidungsrecht
- Die Stellung des Betreuten ab 2023
- Die Stellung des Betreuers ab 2023
- Ärztliche Aufgaben im Zusammenhang mit dem neuen Betreuungsrecht
60 Minuten
Publikum: ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe
Teilnehmerzahl: unbegrenzt
Seminarunterlagen
Fortbildungspunkte können beantragt werden
Preis auf Anfrage