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Beratung für Ärztinnen und Ärzte.

Kristin_Memm_Kanzlei_KM_Medizinrecht_06.

Ärztinnen und Ärzten stehe ich als Kollegin bei spezifischen Fragestellungen zur Seite. Ich unterstütze sie, wenn es darum geht, ihre Ideen und Wünsche in Bezug auf die ärztliche Tätigkeit in eigener Praxis oder als Gesundheitscoach umzusetzen. Oder helfe dabei, die tagtäglich in der Praxis auftretenden medizinrechtlichen oder medizinethischen Fragen zu lösen. Ich bin aber auch für sie da, wenn eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung in einem Arzthaftungsfall oder standesrechtlichen Verfahren notwendig wird. 

 

Beratung im Praxisalltag.

 

Bei der Behandlung von Patienten kommt es immer wieder zu Situationen, die über den rein medizinischen Aspekt hinausgehen – und die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt vor Herausforderungen stellen. Hier kann ich –  z.B. über das Beratungsabo – meist per Telefon- oder Videoberatung unmittelbar weiterhelfen.
 

Häufig im Praxisalltag auftretende Fragen sind zum Beispiel: 

„Darf ich das Jugendamt anrufen, wenn ich den Verdacht auf Kindesmisshandlung habe?“

 

„Darf ich den fahruntüchtigen Patienten davon abhalten, mit dem Auto zu fahren?“ 

 

„Brauche ich die Einwilligung des Patienten, wenn die Renten- oder Lebensversicherung um Behandlungsdaten bittet?“ 

„Kann ich die Behandlung eines Patienten ablehnen wenn er sich unangemessen verhalten hat oder Behandlungen einfordert, die ich nicht erbringen kann oder möchte?“ 

„Wie intensiv muss ich einen Patienten aufklären?“ 

„Was muss ich beachten, wenn der Betreuer des Patienten nicht zu dessen Wohl handelt?“ 

Beratung zur Tätigkeit als Gesundheitscoach.

 

Neue Wege abseits vom klassischen Praxisgeschäft gehen, um Patienten persönlich und präventiv als Gesundheitscoach zu beraten - dabei begleite ich Sie, um Ihrer Unternehmung einen sicheren rechtlichen Rahmen zu geben. Dazu gehören formale Aspekte wie das Finden der richtigen Gesellschaftsform, die Anforderungen an eine privatärztliche Niederlassung, rechtssichere AGBs und Webseiteninformation, das Werberecht und die GoÄ-unabhängige Abrechnung. Ebenso wie Themen zur konkreten Arbeit: Wo verläuft die Grenze zwischen ärztlicher und nichtärztlicher Tätigkeit, was ist bei telemedizinischer Tätigkeit wichtig und was gilt es in puncto Zuweisungsverboten zu beachten.

Beratung bei Haftungsfällen

 

In einem Arzthaftungsfall oder standrechtlichen Verfahren ist es wichtig, die medizinjuristischen Besonderheiten gut zu kennen. So führt ein Aufklärungsfehler oder eine mangelhafte Dokumentation häufig zu einer Umkehr der Beweislast. Das heißt, nicht der Geschädigte muss nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist sondern der Arzt muss damit überzeugen, dass er richtig gehandelt hat. Umso wichtiger ist es, einen Rechtsbeistand zu haben, der sich mit den Fragen der Arzthaftung gut auskennt. 

Ambulante Ethikberatung.

 

In der Regel ist die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt der Hausarzt des Patienten – und muss ihre bzw. seine medizinischen Entscheidungen in eigener Verantwortung treffen. Das heißt: Bei der Lösung schwieriger medizinethischer Fragen sind sie oft allein. Denn eine fachlich fundierte Ethikberatung steht oft nur den Kollegen in der Klinik zur Verfügung. Aus diesem Grund bin ich auch bei medizinethischen Problemstellungen für Sie da, wenn in der ambulanten

 

Behandlung schwerkranker Patienten Fragen auftauchen: 

„Soll der Patient ein weiteres Mal in ein Krankenhaus eingewiesen werden, auch wenn es kein kuratives Ziel mehr gibt?“ 

„Darf oder muss sich der Arzt auf eine Symptomkontrolle beschränken, wenn die Indikation für lebensverlängernde Maßnahmen nicht mehr besteht?“ 

„Welche Rolle spielt der Wille des Patienten, wie wichtig ist seine Patientenverfügung und welche Entscheidungen darf sein Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigter wann treffen?“

Ich stehe Ihnen zur Seite und helfe Ihnen – ob in einer akuten Situation oder durch vorbereitende Schulungen und Workshops für Sie und Ihr Praxisteam. Über das Beratungsabo können Sie in der Regel auch ad hoc Fragen per Telefon oder Videokonferenz klären – bis zu einer Stunde jeden Monat.

Schaffen Sie
Handlungssicherheit
für die Praxis.

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